Neben dem Vollzug des Haushaltes 2021 und der Abstimmung über den Haushalt 2022 sowie der Vorstellung des neuen Verwaltungsstellenleiters im Propsteiverband, Alexander Huszar, stand auf der Frühjahrssynode der Propstei Salzgitter-Lebenstedt ein Antrag auf der Tagesordnung, dessen Bewilligung durch die Landeskirche der Propstei Wege und Möglichkeiten eröffnen würde, ihre Organisation angesichts der bevorstehenden Pfarrstellenkürzungen (2026 von zwölf auf zehn, 2030 dann von zehn auf acht) auf ganz neue Weise zu optimieren.
Der stellvertretende Propst, Pfarrer Matthias Bischof, stellte den Entwurf, der von mehreren Pfarrer/innen der Propstei erarbeitet und den Synodalen vorgelegt wurde, vor. Er begann mit einer kurzen Beschreibung des „Ist-Zustandes“.
Der Propstei obliegt im Moment die Bildung von vier Gestaltungsräumen, die jeweils zu Pfarrverbänden zusammengeschlossen werden. Zwei Pfarrverbände sind bereits rechtlich verfasst. Dies sind der Pfarrverband Lebenstedt und der Pfarrverband Salzgitters Norden. Die beiden anderen Gestaltungsräume seien die einzigen in der Landeskirche, die bisher keine rechtliche Verfasstheit hätten. Im Moment sei die Propstei personell noch relativ gut aufgestellt, aber noch vor dem Stichtag der ersten Pfarrstellenkürzungen 2026 würden mehrere Pfarrer in den Ruhestand gegangen sein. Fraglich sei, ob angesichts des Mangels an nachkommenden Pastor/innen die zehn verbleibenden Stellen besetzt werden könnten.
Man könne auf dem beschrittenen Weg fortfahren und die Bildung der zwei noch nicht rechtlich verfassten Gestaltungsräume als Pfarrverbände zum Abschluss bringen, was bedeute, dass eine Gemeinde, die nach den Vorgaben der Landeskirche noch zu viel sei, weichen müsse. Hier wäre eine zusätzliche Problemanzeige, dass unter Umständen schon vor 2026 ein Pfarrer in seinem gesamten Pfarrverband alleine dastünde. Denkbar sei sogar das Szenario, dass ganze Pfarrverbände ohne Pfarrer auskommen müssten, wenn sich eine/e Pfarrer/in wegbewerbe und die Stelle aufgrund des Pfarrermangels länger vakant bliebe.
Mit dieser Perspektive des Einzelkämpfertums in ganzen Gestaltungsräumen mache man die Propstei nicht attraktiv für Bewerber/innen auf Pfarrstellen, gerade mit der Perspektive, 2030 zwei weitere Pfarrstellen einsparen zu müssen.
Die zweite Variante, die der Propsteivorstand und der Pfarrkonvent der Synode vorstellte und empfahl, sieht vor, dass man die Struktur von Pfarrstellen in Pfarrverbänden mit der Propstei als „Deckel“ darauf auflöse und eine Propstei mit einem Pfarramt mit zehn oder später acht Pfarrern bilde. Die Pfarrpersonen hätten als Arbeitsfeld die ganze Propstei, aber in den Gemeinden ihre eigenen Seelsorgebezirke. Dies hätte eine größtmögliche Flexibilität in Zusammenarbeit und Aufteilung der Arbeit nicht nur für die Pfarrer, sondern auch für die Diakone und Kirchenmusiker zur Folge. Man habe, so Pfarrer Bischoff, mit diesem Antrag, der sich auf das Erprobungsgesetz von 1995 stütze, an dieser Stelle die Chance, das Schicksal der Propstei selbst in die Hand zu nehmen und die Propstei für nicht nur junge Bewerber um ein Pfarramt attraktiv zu machen. Ein ähnlich gearteter Weg sei schon vor einigen Jahren im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg der Hannoverschen Landeskirche mit großem Erfolg beschritten worden.
Im Antrag ginge es noch nicht um konkrete Einteilungen der Seelsorgebezirke, sondern allein um die Frage, ob die Synode der Beantragung dieses Weges grundsätzlich zustimme, wie Pfarrer Bischoff und Propst Teichmann in der angeregten, z.T. auch hitzigen Diskussion unter den Synodalen ausdrücklich verdeutlichten.
Der Antrag wurde bei über 40 Stimmberechtigten mit drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen von der Synode angenommen.