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23.03.2020 Kategorie: Gemeinden, Propstei

Beerdigungen

Was Sie wissen müssen

Das kirchliche Leben in Ausnahmezeiten

Auszug aus der Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

vom 22.03.2020, AZ.401-41609-11-3

...

3. Notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig, hierbei handelt es sich um:

...

h) die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen, jedoch nur im engsten Familienkreis,

i) die Wahrnehmung einer seelsorgerischen Betreuung durch einzelne Geistliche, ...

Die Pfarrer/innen der Propstei Lebenstedt verfahren selbstverständlich gemäß dieser Bekanntmachung im seelsorgerlichen Umgang mit allen Betroffenen.

Beitrag von Susanne Diestelmann