Fast zeitgleich tagten am 13. April 2023 die beiden Synoden der Propsteien Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt. Zunächst standen die Entlastung der Haushalte 2022 und die Genehmigung der Haushalte 2023 auf der Tagesordnung. Beide Haushalte 2022 waren ausgeglichen und Überschüsse konnten in die Rücklagen gelegt werden. In Salzgitter Bad wurde mit etwas Wehmut Jens Behme, Leiter der Abteilung Finanzen, aus der Synode verabschiedet, da der Vortrag des Haushaltes angesichts der zu erwartenden Fusion an dieser Stelle das letzte Mal durch ihn geschah.
Mit beiden Propsteien war in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes das Kirchengesetz über die Zusammenlegung der Evangelisch-lutherischen Propstei Salzgitter Bad und der Evangelisch-lutherischen Propstei Salzgitter-Lebenstedt zur Propstei Salzgitter vom ##. November 2023 (Entwurf 2. Februar 2023) vorbereitet worden. Dies stand als wichtigster Tagesordnungspunkt der Synoden zur Abstimmung auf dem Programm. Zunächst wurden die Synoden ergänzend über die Erstellung eines besonderen Kirchengesetzes, das erlaubt, Übergangsregelungen zu treffen, die von den Bestimmungen des VI. Teils der Verfassung abweichen, informiert. Nach intensiven Verhandlungen wurde unter §3 Übergangsregelungen des Kirchengesetzes eine „erweiterte Zusammensetzung des Propsteivorstandes, die die Mehrheit der nicht ordinierten Mitglieder wahrt“, ermöglicht. Beide Propsteien werden im Vorstand der fusionierten Propstei vertreten sein. Ihre Amtszeit endet mit der Bildung des neuen Propsteivorstands durch die zum 1. Januar 2025 neugewählte Synode. Die amtierenden Pröpste beider Propsteien nehmen das Propstamt gemeinsam wahr, scheidet einer der beiden Pröpste aus dem Amt aus, nimmt der andere das Propstamt allein wahr. Die amtierenden stellvertretenden Pröpste bleiben weiter im Amt und gehören dem Propsteivorstand an. Die Mitglieder beider Propsteisynoden bilden die Propsteisynode der Propstei Salzgitter. Hinsichtlich der Diakon*innen und Kirchenmusiker*innenstellen gelten die Vereinbarungen über Bestandschutz der Stellen, solange die betreffenden Personen auf ihrer Stelle bleiben, wie sie in einer Niederschrift eines Gespräches zwischen Landeskirchenamt und den beiden Propsteien festgehalten sind. Die Abstimmung über das Kirchengesetz erfolgte in den Propsteien in einem Abstand von einer halben Stunde. Beide Propsteisynoden erzielten einen einstimmigen Beschluss zur Fusion am 01.01.2024.
In beiden Propsteisynoden wurde auch über die Bildung der Kommission „Eine Propstei-ein Pfarramt“ verhandelt. Diese wird sich aus etwa 10-12 Personen aus der Pfarrerschaft und den Mitarbeitendenvertretungen, bzw. interessierten Laien beider Propsteien zusammensetzen.